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Children’s Nest e.V.

Verein zur Unterstützung von Waisenhäusern in Sambia

Stand 3. August 2008

Samuel

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Häufig gestellte Fragen - FAQ

Frage: Darf ich mein Patenkind auch besuchen?

Selbstverständlich ist dies nach Abstimmung des Reisetermins mit dem Leitungsteam in Choma möglich. Die Kosten für die Reise, Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen werden. Children’s Nest unterstützt Sie gerne bei der Organisation Ihrer Reise.

Frage: Wer bezahlt die Kosten für die Flüge von Mitarbeitern vom Projektort nach Deutschland oder von Deutschland zum Projektort?
Diese Kosten werden von den Mitarbeitern selbst getragen. Damit wird sichergestellt, dass Ihre finanziellen Zuwendungen auch wirklich bei den Waisenkindern ankommen.

Frage: Kommen meine finanziellen Zuwendungen wirklich zu 100% bei den Waisenkindern an?

Bedauerlicherweise nein, denn es fallen immer irgendwelche Verwaltungskosten an. Diese Verwaltungskosten sind Kosten für Porto, Bankgebühren, Büromaterial und ähnliche Kosten. Im Jahr 2007 sind insgesamt circa 4% Verwaltungskosten angefallen. Die restlichen 96% kommen den Kindern zu Gute.

Frage: Welche Sicherheit habe ich, dass die von Children’s Nest getroffenen Aussagen auch stimmen?

Children’s Nest ist ein eingetragener Verein und wird daher regelmässig vom Finanzamt auf seine Förderungswürdigkeit überprüft. Jährlich findet eine Mitgliederversammlung mit den Vereinsmitgliedern statt. Dazu werden auch die regelmäßigen Spender und die Paten eingeladen. Desweiteren wird sowohl die deutsche als auch die sambische Buchhaltung jährlich von einem neutralen Rechnungsprüfer kontrolliert.

Frage: Werden an die Mitglieder von Children’s Nest Gehälter oder andere Vergütungen bezahlt?

Entsprechend der Satzung dürfen Mitglieder von Children’s Nest keine solche Zahlungen erhalten. Auch in Choma wird darauf geachtet, dass keine Zahlungen an Mitglieder des Leitungsteams gehen. Die sambischen Mitarbeiter, welche die Kinder versorgen, erhalten ortsübliche Gehälter. Ortüblich bedeutet circa 60 Euro pro Monat und gewährleistet den Mitarbeitern ein geregeltes und landestypisches gutes Einkommen.

Frage: Kann ich auch vor Ort mitarbeiten?

Im Prinzip ist dies nach Absprache möglich. Nähere Informationen finden Sie dazu im Bereich Kurzzeiteinsätze.

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Children’s Nest e. V., Owen/Teck, Vereinsregister Kirchheim unter Teck, VR 532

Bankverbindung:

Deutsche Bank Kirchheim, Kontonummer: 0760 512, Bankleitzahl: 611 700 24, BIC/Swift: DEUTDEDB619